Das Gutachten untersucht aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel, ob und auf welche Weise die von der Bundesregierung vorgesehene Reform des Straßenverkehrsrechts zur Berücksichtigung von Zielen des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung umgesetzt werden kann. Für eine solche Reform kann sich der Bund auf die Gesetzgebungskompetenz zum Rechtsgebiet "Straßenverkehr" aus Artikel 74 Absatz 1 Nr. 22 GG stützen. Die Belange des Gesundheits- und Umweltschutzes (einschließlich des Klimaschutzes) sowie die städtebaulichen Belange werden seit jeher von dieser Gesetzgebungskompetenz mit umfasst, denn diese richtet sich nicht nur auf die Gefahren "im" Straßenverkehr, sondern auch auf die Vermeidung und Verminderung von Gefahren, die vom Straßenverkehr auf Außenstehende und die Allgemeinheit ausgehen. Außerdem kann der Gesetzgeber diese Gesetzgebungskompetenz auch mit anderen Kompetenzen kombinieren, insbesondere mit dem Recht der "Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung". Die Berücksichtigung speziell des Klimaschutzes ist nach Artikel 20a GG sogar geboten. Das gleiche gilt für die Berücksichtigung der städtebaulichen Belange mit Blick auf Artikel 28 GG. Hinsichtlich der Ausgestaltung hat der Gesetzgeber große Spielräume. Er kann insbesondere Vorrangregelungen zugunsten umweltverträglicher Verkehrsarten vorsehen und den Gemeinden Antrags- und Mitwirkungsbefugnisse einräumen.
Das Gebäudeenergiegesetz führt die Regel ein, dass neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Das Papier beleuchtet, wie der Gesetzentwurf zur Änderung des GEG mit dem in § 5 des Gesetzes (schon bisher) enthaltenen "Wirtschaftlichkeitsgrundsatz" umgeht. Dabei geht es um folgende Fragenkreise: Welche Änderungen betreffen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz direkt? Auf welche Weise wurde der Grundsatz bei der Konzeption der neuen Bestimmungen berücksichtigt? Wie sind neue oder geänderte Aspekte der Wirtschaftlichkeit auszulegen? Wie sind Änderungen am Befreiungstatbestand (§ 102 GEG) auszulegen und welche Auswirkungen sind für die Anwendungspraxis zu erwarten?
Intro -- Geleitwort -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Tabellen- und Abbildungsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- 1. Problemaufriss -- 2. Ziel der Arbeit -- 3. Skizzierung des Untersuchungsgegenstandes -- 3.1 Nachhaltige Entwicklung -- 3.2 Umweltökonomie - Ökologische Ökonomie - Neue Umweltökonomie -- 4. Arbeitsmethoden und Aufbau der Arbeit -- 4.1 Transdisziplinärer Ansatz -- 4.2 Aufbau der Arbeit -- 4.3 Arbeitshinweise -- 5. Abgrenzungen -- A. Disziplinübergreifende Grundlagen -- 1. Skizze der historischen Entwicklung der Umweltbelastungen und der Umweltschutzpolitik -- 1.1 Prähistorische Zeit und Altertum -- 1.2 Mittelalter -- 1.3 Beginnendes Industriezeitalter -- 1.4 Beginn der modernen Umweltschutzpolitik -- 1.5 Beginn einer zukunftsfähigen Umweltschutzpolitik? -- 2. Skizze der globalen Umweltprobleme -- 2.1 Klimaveränderung -- 2.2 Ozonabbau in der Stratosphäre -- 2.3 Übernutzung der natürlichen Ressourcen -- 2.4 Vergiftung und Verlärmung der Biosphäre -- 2.5 Verlust biologischer und landschaftlicher Vielfalt -- 3. Verfassungsrechtliche Grundlagen einer Nachhaltigen Entwicklung -- 3.1 Staatsziele und Staatsstrukturbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland -- 3.2 Wirtschaftsordnung -- 4. Naturwissenschaftlich-technische Grundlagen -- 4.1 Naturwissenschaftliche Grenzen des Wirtschaftens -- 4.2 Medizinisch-ökotoxikologische Grundlagen und Grenzen -- 4.3 Umweltschutztechniken -- 4.4 Erfolge und Grenzen nachsorgeorientierter Umweltschutztechniken -- 5. Prinzipien und Ziele der klassischen Umweltschutzpolitik -- 5.1 Kooperationsprinzip -- 5.2 Verursacherprinzip -- 5.3 Vorsorgeprinzip -- 5.4 Gemeinlast-, Geschädigten- und Nutznießerprinzip -- B. Ökonomische Grundlagen -- 1. Von der neoklassischen Umweltökonomie zur Ökologischen Ökonomie -- 1.1 Grundlagen der neoklassischen Ökonomie.
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Das derzeitige System aus Steuern, Abgaben, Umlagen, Entgelten und Subventionen im Verkehr bedarf einer Umgestaltung. Andernfalls ist weder das Klimaschutzziel 2030 noch die vollständige Dekarbonisierung des Verkehrs nachhaltig erreichbar. Verbesserungsbedarf gibt es nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus fiskalischer Sicht, denn durch Elektromobilität wird das Steueraufkommen aus dem Verkehr deutlich zurückgehen. Zudem profitieren von den Subventionen wie z. B. der günstigen Dienstwagenbesteuerung sowie der Kaufprämie für E-Pkw fast ausschließlich Besserverdienende, d. h. das System ist sozial nicht ausgewogen. In dem vorliegenden Teilbericht wird aufgezeigt, warum das System reformbedürftig ist. Es werden vielversprechende Reformansätze und auch Hürden anhand der Umsetzung in anderen Ländern dargestellt. Der Bericht stellt dabei eine Grundlage und Ausgangsbasis dar, um darauf aufbauend im weiteren Projektverlauf ein schlüssiges Gesamtkonzept für Abgaben und Umlagen im Verkehrssektor (bis 2030 und 2050) zu entwickeln.
In dem Kurzgutachten wird untersucht, ob und ggf. auf welche Weise es innerhalb der Rahmenbedingungen des EU-Rechts möglich ist, den Einsatz von fossilen Brennstoffen für die Gebäudebeheizung im deutschen Recht stärker als bislang einzuschränken und langfristig zu beenden. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht rechtlich in erster Linie die Vereinbarkeit mit der Richtlinie 2009/125/EG (sog. Ökodesign-Richtlinie) im Zusammenhang mit den auf ihrer Grundlage ergangenen Verordnungen (EU) Nr. 813/2013 sowie 814/2013, in der EU-weit verbindliche Anforderungen an Heizgeräte sowie Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher festgelegt sind. In zweiter Linie werden ergänzend weitere Aspekte geprüft, wie die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) über die Warenverkehrsfreiheit. Die Untersuchung wird ergänzt durch die Analyse bestehender Einschränkungen zur Nutzung fossiler Brennstoffe zur Beheizung in anderen europäischen Staaten. Hinter der Untersuchung steht das Ziel, eine tragfähige rechtliche Beurteilungsgrundlage für Entscheidungen über die Schaffung und Ausgestaltung von konkreten Rechtsinstrumenten zum Ausstieg aus der Gebäudebeheizung mit fossilen gasförmigen und flüssigen Energieträgern zu gewinnen. Solche Instrumente können insbesondere ordnungsrechtlicher Natur sein. Es kann dabei um ordnungsrechtliche Verwendungsbeschränkungen bis hin zu Verboten gehen, aber auch um spezifische Anreizinstrumente, von denen eine den Einsatz fossiler Kessel zurückdrängende Wirkung ausgeht.
Dieses Buch bietet eine systematische und allgemeinverständliche Einführung in die Nachhaltige Ökonomie, die sich als Theorie des nachhaltigen Wirtschaftens unter Berücksichtigung der interdisziplinären Grundlagen versteht. Ausgehend von der Entwicklung der Umweltprobleme und Politik sowie der Entstehung des Begriffs der Nachhaltigen Entwicklung werden die Grundlagen der Umweltökonomie erläutert und den zehn Kernaussagen der Nachhaltigen Ökonomie gegenübergestellt. Ihnen folgt die Diskussion wie Nachhaltigkeit und wirtschaftliches Wachstum in einer wirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen der natürlichen Tragfähigkeit zusammengeführt werden können.
Die Untersuchung beschreibt die technischen und wirtschaftlichen Vorteile, Folgen und Grenzen des breiten Wärmepumpeneinsatzes aus einzelwirtschaftlicher wie aus Energiesystem-Perspektive - ohne jeden Einzelfall abzubilden. Hierzu werden zunächst Wärmepumpensysteme in Bestandsgebäuden detailliert und zeitlich hoch aufgelöst simuliert, bevor Ableitungen und Politikempfehlungen formuliert werden. Zudem werden die Ergebnisse einer Online-Umfrage zu Wärmepumpen dargestellt und Finanzierungs- und Förderinstrumente für Investitionen in Wärmepumpen beschrieben.
Das UBA empfiehlt, die Finanzierung der Förderung erneuerbarer Energien zu reformieren und gerechter zu machen, und hat deshalb ein Gutachten beauftragt. Die Verfasser des Gutachtens empfehlen, künftig auch den Verbrauch von Öl, Kohle, Gas, Diesel und Benzin mit den Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu belasten und diese Energieträger in Abhängigkeit ihrer CO2-Emissionen zu besteuern. Im Gutachten wurden zwei Reformoptionen erarbeitet: Option 1 (die geltenden Energiesteuersätze für Kraft- und Heizstoffe durch einen CO2-Aufschlag ergänzen) wäre aus Sicht des UBA begrüßenswert und kurzfristig umsetzbar. Option 2 sieht vor, auch die fossile Stromerzeugung aus Kohle und Gas in die Energiebesteuerung einzubeziehen. Vor der Umsetzung eines CO2-Preises im Stromsektor sollten aus Sicht des UBA allerdings die Wechselwirkungen zum Emissionshandel, zum Ordnungsrecht und zum Strommarkt weitergehend untersucht werden, um unerwünschte Wirkungen zu vermeiden.
Das aktuelle System zur Besteuerung von Mobilität stammt aus einem "fossilen Zeitalter". Es passt nicht mehr zu den Anforderungen an eine nachhaltige, gerechte, individuelle Mobilität. Das Projekt zeigt ein Reformkonzept auf, um Mobilität neu zu "steuern". Ziel dabei ist, durch Umgestaltung der Steuern und Abgaben einen elementaren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern, mehr Gerechtigkeit und Sozialverträglichkeit herzustellen, und individuelle Mobilität zu ermöglichen, ohne der Umwelt zu schaden. Kurzfristig (in den nächsten 1-3 Jahren) ist die Umsetzung von vier Instrumenten wesentlich, um die Transformationsprozesse im Verkehrssektor anzustoßen: Eine Erhöhung der CO2-Preise in Kombination mit einer Abschaffung der EEG-Umlage, eine angemessene (d. h. höhere) Besteuerung von Dienstwagen, eine deutlich stärkere CO2-Spreizung der Kfz-Steuer für Pkw, sowie eine zusätzliche CO2-Komponente in der Lkw-Maut. Langfristig (ab 2030) ist eine fahrleistungsabhängige Maut auf allen Straßen und für alle Fahrzeuge ein zentrales Instrument, um die Infrastruktur nachhaltig zu finanzieren und auch eine Lenkungswirkung für weitere ökologische Kriterien zu entfalten.